Stellungnahme Zugangsbeschränkungen Studierendenvertretung Architektur TU Graz (FAKarch)
Geschrieben von pmueller am 02.04.2010
Die
(zugangs)beschränkte Architektur Fakultät (TU Graz)
Stellungnahme
Zugangsbeschränkungen Studierendenvertretung Architektur TU Graz (FAKarch)
Einleitung:
Die TU Wien
und UIBK reichten in den vergangen Wochen einen Antrag zur Einführung von
Zugangsbeschränkungen der Fachrichtung Architektur laut Paragraph 124b ein. Aus
Angst die TU Graz würde als Auffangbecken der dort abgewiesenen StudentInnen
fungieren, reichte der Unisenat TU Graz am 31.3.2010 ebenfalls den Antrag beim
Ministerium ein.
Die
Mitglieder des Senates wurden wiederholt von den StudentInnen darauf aufmerksam
gemacht, falsche Zahlen im Antrag verwendet zu haben. Trotzdem stimmte die
Mehrheit für den Antrag auf Zugangsbeschränkungen.
Begründungen
für Zugangsbeschränkungen lt. TU Graz
1) „Ausländer als Sündenbock"
Es ist
natürlich immer leicht Probleme auf Bevölkerungsgruppen abzuwälzen. Solche
Argumente lassen sich auch populistisch gut verkaufen, wenn man jedoch über den
Tellerrand schaut und sich mit den realen Zahlen befasst - die für jeden im
Internet zugänglich sind - sieht man, dass wir an der Fakultät Architektur
unter den Erstinskribierten einen Ausländeranteil von ca. 10 % haben, was im österreichischen
Vergleich nicht einmal annähernd bedenklich ist. Wir möchten hier auch
aufmerksam machen, dass diese „Ausländer" von vielen Nationen kommen, nicht nur
aus unserem deutschen Nachbarland und der baltischen Regionen. Zusätzlich ist
festzuhalten, dass es innerhalb der letzten 6 Jahre einen Anstieg von 2% der
ausländischen erstinskribierten Studierenden gab, und somit das von der
Fakultät beschriebene „Horrorszenarium" von Überflutung der Fakultät
Architektur in diesem Bezug nicht einmal annähernd zutreffend ist.
2) Zu viele Studierende?
Es ist eine Tatsache, dass in den vergangenen 6 Jahren die Anzahl der inländischen
Studierenden um 10 -15 % gestiegen ist, dies ist ein generelles Phänomen, dass
nicht nur die Architektur Fakultät TU Graz sondern auch andere Fakultäten
betrifft.
Ist es nicht zu begrüßen, dass es mehr Studierende
gibt - sollte das nicht gefördert werden? Ist es nach dem Debakel bei der Pisa-Studie
und dem fortwährenden Sinken des Niveaus der Ausbildung (Österreich Platz
16/17 im Internationalen OECD-Uni-Ranking 2008) nicht gut, dass sich immer mehr
Jugendliche fortbilden wollen? Anscheinend ist dieser Trend ein „Problem"
für das Ministerium. Anstatt Forschung und Ausbildung zu fördern, werden
Zugangsbeschränkungen veranlasst. Wir sehen dies im Widerspruch, zu den
Aussagen des Ministeriums in den vergangenen Jahren: die stärksten Argumente waren
FÜR die Einführung des Bachelor und Master Studiums. „Wir führen dieses System
ein, um eine höhere Zahl an AkademikerInnen in Österreich zu erreichen". Die
Rede war damals sogar von einer anzustrebenden Verdopplung.
Gerade als dieses Konzept beginnt Fuß zu fassen,
wird einem der Boden unter den Füßen weggezogen und man beginnt durch Zugangsbeschränkungen
die Zahlen niedrig zu halten.
Wie würde eine
Zugangsbeschränkung auf der Fakultät Architektur aussehen:
à Intelligenztest für Architektur Studierende!
Wie soll ein
Auswahlverfahren für zukünftige Architekturstudierende aussehen? Im eingereichten
Antrag ist die Sprache von einem „qualitativen Intelligenztest". Dies ist ein
Konstrukt das keineswegs durchdacht ist - ganz nach dem Motto: ‘wir führen mal
was ein und schauen was passiert...‘
Unserer Meinung nach sollten Studierende keine Versuchstiere sein!!
Die
Auffassung von Architektur ist subjektiv - wie kann man dann objektiv eine
Entscheidung treffen ob jemand für das Architektur Studium geeignet ist. Welcher
Mensch hat das Recht seinen Mitmenschen, aufgrund dieser Tatsache, das Recht
auf Bildung zu verwehren.
Ein weiteres
Problem das sich im Bereich der Studienanfänger in der Architektur auftut, sind
spezifische Ausbildungsbereiche in den im Vorfeld besuchten Schulen (HTL, AHS,
etc.) wie also soll man das in einem allgemeinen Intelligenztest bewerten.
Somit werden Psychologen und Soziologen die Auswahl über zukünftige
ArchitektInnen treffen?
Lügen, Intrigen und der Plan von
Ministerin „Karl der Großen"
Wir fragen uns warum sich eine Ministerin, die maßgeblich an dem Entstehen
dieses Notfall-Paragraphen beteiligt war dafür einsetzt, dass die Universitäten
einen Antrag auf Zugangsbeschränkungen beruhend auf falschen Zahlen und Gesichtspunkten
einreichen. Wenn man die Medien aufmerksam verfolgt, sieht man, dass die
Politik in den letzten Jahren vehement das Ziel verfolgt, generell den universitären
Zugang und das Recht auf Bildung zu beschränken. Wenn man davon ausgeht, dass
es durch das Einreichen dieses rechtswidrigen Antrages zu einer UG Novellierung
kommt, wird dies mit Sicherheit eine Erleichterung nach sich ziehen, Zugangsbeschränkungen
einzuführen.
Die Frage
ist dann, wen vertritt die Ministerin?
Mit
Sicherheit nicht die Professoren, Lehrbeauftragten und die Studenten der
Universitäten. Diese haben in den Stellungnahmen des Senates kontinuierlich
betont, dass sie Niemanden am Studieren hindern und die Lehre gerne ausbauen
wollen. Das Ministerium stellt Jahr für Jahr weniger Budget zur Verfügung und
somit kann die Ausbildung nichtmehr finanziert werden.
Wir als Studierendenvertretung Architektur der TU Graz
sprechen uns eindeutig gegen die Zugangsbeschränkungen aus!
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