Stellungnahme Zugangsbeschränkungen Studierendenvertretung Architektur TU Graz (FAKarch)
Geschrieben von pmueller am 02.04.2010
Die (zugangs)beschränkte Architektur Fakultät (TU Graz)

Stellungnahme Zugangsbeschränkungen Studierendenvertretung Architektur TU Graz (FAKarch)

Einleitung:

Die TU Wien und UIBK reichten in den vergangen Wochen einen Antrag zur Einführung von Zugangsbeschränkungen der Fachrichtung Architektur laut Paragraph 124b ein. Aus Angst die TU Graz würde als Auffangbecken der dort abgewiesenen StudentInnen fungieren, reichte der Unisenat TU Graz am 31.3.2010 ebenfalls den Antrag beim Ministerium ein.

Die Mitglieder des Senates wurden wiederholt von den StudentInnen darauf aufmerksam gemacht, falsche Zahlen im Antrag verwendet zu haben. Trotzdem stimmte die Mehrheit für den Antrag auf Zugangsbeschränkungen.

Begründungen für Zugangsbeschränkungen lt. TU Graz

1)      „Ausländer als Sündenbock"
Es ist natürlich immer leicht Probleme auf Bevölkerungsgruppen abzuwälzen. Solche Argumente lassen sich auch populistisch gut verkaufen, wenn man jedoch über den Tellerrand schaut und sich mit den realen Zahlen befasst - die für jeden im Internet zugänglich sind - sieht man, dass wir an der Fakultät Architektur unter den Erstinskribierten einen Ausländeranteil von ca. 10 % haben, was im österreichischen Vergleich nicht einmal annähernd bedenklich ist. Wir möchten hier auch aufmerksam machen, dass diese „Ausländer" von vielen Nationen kommen, nicht nur aus unserem deutschen Nachbarland und der baltischen Regionen. Zusätzlich ist festzuhalten, dass es innerhalb der letzten 6 Jahre einen Anstieg von 2% der ausländischen erstinskribierten Studierenden gab, und somit das von der Fakultät beschriebene „Horrorszenarium" von Überflutung der Fakultät Architektur in diesem Bezug nicht einmal annähernd zutreffend ist.



2)      Zu viele Studierende? 
Es ist eine Tatsache, dass in den vergangenen 6 Jahren die Anzahl der inländischen Studierenden um 10 -15 % gestiegen ist, dies ist ein generelles Phänomen, dass nicht nur die Architektur Fakultät TU Graz sondern auch andere Fakultäten betrifft.

Ist es nicht zu begrüßen, dass es mehr Studierende gibt - sollte das nicht gefördert werden? Ist es nach dem Debakel bei der Pisa-Studie und dem fortwährenden Sinken des Niveaus der Ausbildung (Österreich Platz 16/17 im Internationalen OECD-Uni-Ranking 2008) nicht gut, dass sich immer mehr Jugendliche fortbilden wollen? Anscheinend ist dieser Trend ein „Problem" für das Ministerium. Anstatt Forschung und Ausbildung zu fördern, werden Zugangsbeschränkungen veranlasst. Wir sehen dies im Widerspruch, zu den Aussagen des Ministeriums in den vergangenen Jahren: die stärksten Argumente waren FÜR die Einführung des Bachelor und Master Studiums. „Wir führen dieses System ein, um eine höhere Zahl an AkademikerInnen in Österreich zu erreichen". Die Rede war damals sogar von einer anzustrebenden Verdopplung.

Gerade als dieses Konzept beginnt Fuß zu fassen, wird einem der Boden unter den Füßen weggezogen und man beginnt durch Zugangsbeschränkungen die Zahlen niedrig zu halten.  

 

Wie würde eine Zugangsbeschränkung auf der Fakultät Architektur aussehen:

à Intelligenztest für Architektur Studierende!

Wie soll ein Auswahlverfahren für zukünftige Architekturstudierende aussehen? Im eingereichten Antrag ist die Sprache von einem „qualitativen Intelligenztest". Dies ist ein Konstrukt das keineswegs durchdacht ist - ganz nach dem Motto: ‘wir führen mal was ein und schauen was passiert...‘

Unserer Meinung nach sollten Studierende keine Versuchstiere sein!!

Die Auffassung von Architektur ist subjektiv - wie kann man dann objektiv eine Entscheidung treffen ob jemand für das Architektur Studium geeignet ist. Welcher Mensch hat das Recht seinen Mitmenschen, aufgrund dieser Tatsache, das Recht auf Bildung zu verwehren.

Ein weiteres Problem das sich im Bereich der Studienanfänger in der Architektur auftut, sind spezifische Ausbildungsbereiche in den im Vorfeld besuchten Schulen (HTL, AHS, etc.) wie also soll man das in einem allgemeinen Intelligenztest bewerten. Somit werden Psychologen und Soziologen die Auswahl über zukünftige ArchitektInnen treffen?


Lügen, Intrigen und der Plan von Ministerin „Karl der Großen"
Wir fragen uns warum sich eine Ministerin, die maßgeblich an dem Entstehen dieses Notfall-Paragraphen beteiligt war dafür einsetzt, dass die Universitäten einen Antrag auf Zugangsbeschränkungen beruhend auf falschen Zahlen und Gesichtspunkten einreichen. Wenn man die Medien aufmerksam verfolgt, sieht man, dass die Politik in den letzten Jahren vehement das Ziel verfolgt, generell den universitären Zugang und das Recht auf Bildung zu beschränken. Wenn man davon ausgeht, dass es durch das Einreichen dieses rechtswidrigen Antrages zu einer UG Novellierung kommt, wird dies mit Sicherheit eine Erleichterung nach sich ziehen, Zugangsbeschränkungen einzuführen.

Die Frage ist dann, wen vertritt die Ministerin?

Mit Sicherheit nicht die Professoren, Lehrbeauftragten und die Studenten der Universitäten. Diese haben in den Stellungnahmen des Senates kontinuierlich betont, dass sie Niemanden am Studieren hindern und die Lehre gerne ausbauen wollen. Das Ministerium stellt Jahr für Jahr weniger Budget zur Verfügung und somit kann die Ausbildung nichtmehr finanziert werden.   



Wir als Studierendenvertretung Architektur der TU Graz sprechen uns eindeutig gegen die Zugangsbeschränkungen aus!



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